Rechtsprechung
VGH Bayern, 12.10.2010 - 1 ZB 08.2923 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,69354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Berufungszulassung (abgelehnt); Beseitigung einer Aufschüttung; Aufschüttung größeren Umfangs; Einfügungsgebot; Verhältnismäßigkeit; Gleichbehandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80
Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2010 - 1 ZB 08.2923
Das Für und Wider eines Einschreitens muss nur dann abgewogen werden, wenn eine Duldung des rechtswidrigen Zustandes aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise in Betracht zu ziehen ist (vgl. BVerwG vom 28.8.1980 BRS 36 Nr. 93). - BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71
Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2010 - 1 ZB 08.2923
Maßgeblich ist, ob das Vorhaben die in § 1 Abs. 6 BauGB benannten Belange in einer Weise berühren kann, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer seine Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen (vgl. BVerwG vom 31.8.1973 BVerwGE 44, 59; vom 3.12.1992 BVerwGE 91, 234). - BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91
Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2010 - 1 ZB 08.2923
Maßgeblich ist, ob das Vorhaben die in § 1 Abs. 6 BauGB benannten Belange in einer Weise berühren kann, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer seine Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen (vgl. BVerwG vom 31.8.1973 BVerwGE 44, 59; vom 3.12.1992 BVerwGE 91, 234). - VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911
Zur Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung (Verringerung der Wandhöhe um …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2010 - 1 ZB 08.2923
Hierzu wäre die Behörde nur verpflichtet gewesen, wenn die Aufschüttung offensichtlich aus einzelnen Abschnitten bestehen würde und die Beseitigung nur eines Abschnitts ausreicht, um rechtmäßige Zustände herzustellen (vgl. BayVGH vom 29.9.2003 VGH n. F. 56, 223 und vom 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - ).